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8. Zeitl. Vorgaben, Hallen- u. Materialbestimmungen
8.1 Das Spieljahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des folgenden Jahres.
8.2 a) Die Pflichtspiele in den Allgemeinen Klassen sollen nicht früher als 3 Wochen nach Ende der Sommerferien in Bayern beginnen.
  b) Der Beginn von Verbandsrunden der Altersklassen kann von den Bezirken abweichend geregelt werden und darf ggf. vor dem 1. Juli liegen.
  c) Die Pflichtspiele in den Altersklassen sollen so frühzeitig beginnen, dass die Bayerischen Meisterschaften, dies sind zugleich die Endrunden auf Ebene des Regionalverbandes Südost, mindestens 4 Wochen vor der entsprechenden Deutschen Meisterschaft durchgeführt werden können.
8.3 a) Spielfrei für Pflichtspiele sind grundsätzlich die Weihnachts-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien des Freistaates Bayern.
  b) Beginnen die Ferien an einem Montag, kann an dem vorangehenden Wochenende ein Spieltag angesetzt werden.
  c) Dauern die Ferien bis einschließlich Freitag, ist das nachfolgende Wochenende spielfrei.
  d) Spielfrei bleiben auch die vom Landesspielausschuss festgelegten Sperrtermine.
8.4 a) Die Spiele der Allgemeinen Klassen sollen am Samstag stattfinden.
  b) Die Spiele der Jugendklassen sollen am Sonntag stattfinden.
8.5 a) Der Spielbeginn liegt an Samstagen zwischen 14.00 und 16.00 Uhr, an Sonntagen zwischen 10.00 und 12.00 Uhr. Ausgenommen sind davon die Bayern- und Regionalligen. Hier werden die Anfangszeiten an Samstagen zwischen 15.00 und 20.00 Uhr, an Sonntagen zwischen 11.00 und 15.00 Uhr festgelegt. In begründeten Fällen können auf dem Staffeltag Abweichungen beschlossen und vom zuständigen Spielwart genehmigt werden.
  b) Für Spiele, die in Turnierform (z.B. Dreierbegegnungen) ausgetragen werden, ist der Spielbeginn spätestens 45 Minuten ab Spielende des vorausgegangenen Spieles anzusetzen.
8.6 a) Die ausrichtende Mannschaft ist verpflichtet, das Spielfeld spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn zum Einspielen freizugeben.
  b) Die Netzanlage muss spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn vollständig aufgebaut sein.
  c) Bei Nichteinhaltung dieser Fristen finden die Ziffern 11.3 (Nichtantreten) bzw. 11.4 (Spielverlust) entsprechende Anwendung.
8.7 a) Für den Spielbetrieb der Regionalligen gilt bezüglich der Hallenanforderungen das internationale Regelwerk. In den Bayernligen und Landesligen kommen die Materialbestimmungen des BVV zum Tragen. Der Landesspielwart kann Ausnahmegenehmigungen erteilen.
  b) Auf Antrag eines Vereins können in den untergeordneten Leistungsklassen vom jeweils zuständigen Spielwart Ausnahmen genehmigt werden.
8.8 a) Im Spielverkehr dürfen nur die vom BVV zugelassenen Spielbälle verwendet werden. Die Material-Richtlinien des DVV sollen beachtet werden.
  b) Für die Netzhöhen in sämtlichen Spielklassen gelten die Bestimmungen der BSO.