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7. Pokalspiele
7.1 a) Die Durchführung von Pokalspielen dient der Ermittlung des Bayerischen Pokalsiegers der Frauen und Männer und sinngemäß der Bezirke und Kreise.
  b) Die Verantwortlichkeit für Pokalspiele besitzen unbeschadet Ziffer 2 die Spielwarte in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen.
  c) Die Leitung der Pokalspiele kann auch Mitgliedern der jeweiligen Spielausschüsse oder Staffel- bzw. Spielleitern übertragen werden.
7.2 a) Die Bezirke regeln die Austragung der Pokalspiele für Mannschaften bis einschließlich Bezirksligaebene.
  b) Pokalspiele auf Bezirksebene dürfen über 2 Gewinnsätze ausgetragen werden.
  c) Die Organisation der überbezirklichen Pokalrunden ist in Anlage 4 geregelt.
7.3 a) Der Bayerische Pokalsieger ist zugleich der Pokalsieger des Regionalbereichs Südost.
  b) Der Pokalsieger des Regionalverbandes Südost ist an den Pokalrunden auf Bundesebene teilnahmeberechtigt.
7.4 a) Die Teilnahme an den Pokalspielen ist für alle Mannschaften der Allgemeinen Klassen Pflicht. Ausnahmen werden von den zuständigen Spielausschüssen festgelegt.
  b) Die Abmeldung von Pokalspielen hat bis zu dem vom zuständigen Pokalspielleiter festgelegten Abmeldetermin zu erfolgen.
  c) Für eine verspätete Abmeldung vom Pokal können Gebühren gem. FO erhoben werden.
7.5 a) Die Wettkämpfe sollen in Turnierform stattfinden, es können jedoch auch Einzelbegegnungen durchgeführt werden.
  b) Die Spieltermine werden von den zuständigen Spielausschüssen festgelegt.
7.6 a) Alle Pokalspiele werden nach dem K.-o.-System ausgespielt, d.h. die verlierende Mannschaft scheidet aus.
  b) Alle Spielpaarungen müssen ausgelost werden, Freilos ist möglich.
7.7 a) Die im Spielerpass eingetragene Jahresberechtigung gilt auch für Pokalspiele.
  b) Passeinträge oder Festspielen im Sinne von Ziffer 13.5 gibt es bei Pokalspielen nicht.
  c) Bei Pokalspielen müssen die gültigen Spielerpässe vor Beginn des ersten Spieles der jeweiligen Mannschaft vorgelegt werden. Spieler, die keinen gültigen Spielerpass vorlegen können, dürfen nicht eingesetzt werden.