| 4.1 | a) | Verbandsrunden finden in den Allgemeinen Klassen oder Altersklassen grundsätzlich als Rundenspiele mit Hin- und Rückspiel (Doppelrunde) in Staffeln statt. |
|---|---|---|
| b) | In den Verbandsrunden bis zur Bezirksliga kann der Meister nach Durchführung einer regulären Doppelrunde mit einer anschließenden Play-Off-Runde ermittelt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Bezirksspielausschuss. | |
| 4.2 | a) | Die Leitung der Spiele der Verbandsrunden obliegt den bestellten oder gewählten Staffelleitern. |
| b) | Entweder der zuständige Spielwart beruft oder die Staffel wählt einen Staffelleiter. Berufungen haben Vorrang. | |
| c) | Die Aufgaben des Staffelleiters regelt die Anlage 5. | |
| 4.3 | a) | Ziel der Verbandsrundenspiele ist die Ermittlung der leistungsstärksten und leistungsschwächsten Mannschaften zur Regelung des Auf- und Abstiegs in den einzelnen Staffeln. |
| b) | Die Staffeleinteilung wird unter Berücksichtigung der Ziffern 3.3, 5 und 9 vom zuständigen Spielwart vorgenommen. | |
| 4.4 | a) | Bayerischer Volleyballmeister der Frauen und Männer wird in jedem Jahr der Sieger der höchsten bayerischen Spielklasse, der Regionalliga Südost. |
| b) | Analog hierzu werden Sieger der jeweiligen Leistungsklasse in jedem Jahr die Meister der entsprechenden Leistungsklassen/Staffeln. | |
| 4.5 | a) | Die Spiele der Regional- und Bayernligen finden als Einzelbegegnungen statt. |
| b) | Von den Landesligen abwärts finden Dreierbegegnungen statt. Ausnahmen sind zugelassen, falls das aufgrund der Ligenstärke erforderlich ist. | |
| c) | Bei Dreierbegegnungen bestreiten die Gastmannschaften das 3. Spiel. | |
| 4.6 | a) | Der Spielplan wird vom Staffelleiter erstellt und rechtzeitig den Vereinen zugeschickt. |
| b) | Er ist unter Berücksichtigung der den Mitgliedern entstehenden Belastungen aufzustellen (Fahrtkosten). Diese Verpflichtung entfällt, wenn ein Mitglied nicht am angesetzten Staffeltag teilnimmt. | |
| c) | Die Spiele gleichklassiger Mannschaften eines Vereins sind in den Hin- und Rückspielen einer Spielrunde jeweils zuerst anzusetzen. | |
| d) | Der Spielplan wird auf dem Staffeltag verabschiedet. | |
| e) | Die endgültigen Spielpläne müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn der jeweiligen Spielrunde abgeschickt sein. Anzustreben ist jedoch ein Termin vor Beginn der Sommerferien. | |
| 4.7 | a) | Jede Mannschaft ist verpflichtet, einen Vertreter zum Staffeltag zu entsenden. Dieser hat den Namen und die Anschrift des Abteilungsleiters, des Mannschaftsverantwortlichen und der Spielhalle anzugeben. |
| b) | Mannschaften der Regional- und Bayernligen müssen zudem Namen und Anschrift des Trainers (Kopie der Trainerlizenz) und ihrer Pflichtschiedsrichter (Ziffer 9.8) sowie eine detaillierte Anfahrtsbeschreibung zu ihrer jeweiligen Spielhalle (kein Plan bzw. Skizze) angeben. | |
| 4.8 | a) | Vereine, die für gemeldete Mannschaften die erforderlichen Angaben gemäß Ziffer 4.7 nicht erfüllt haben, müssen die Gastmannschaften und Schiedsrichter jeweils bis spätestens 10 Tage vor dem Spieltermin einladen. Den Zugang der Einladung hat der einladende Verein nachzuweisen. |
| b) | Ist bei verspäteten Einladungen der Gastmannschaft und Schiedsrichter noch eine rechtzeitige Anreise möglich (jedoch nicht später als 4 Tage vor dem Spieltermin), so ist Nichtantreten unter Berufung auf die Verspätung nicht zulässig. Der Ausrichter ist jedoch in diesem Fall verpflichtet, entstandene Mehrkosten für Benachrichtigungen und Zusatzreisen in angemessenem Umfang zu erstatten. | |
| c) | Unterbleibt die Einladung, wird bei Nichtantreten der Gastmannschaft(en) bzw. Fernbleiben der Schiedsrichter vom Staffelleiter auf Spielverlust für den Ausrichter gem. Ziffer 11.4 erkannt. | |
| d) | Bei angesetzten Turnierbegegnungen ist das (sind die) ausgefallene(n) Spiel(e) gegeneinander als Einzelbegegnung(en) neu anzusetzen. Der mit Verlustwertung bedachte Verein hat außer den zusätzlichen Reisekosten die Kosten für den 1. und 2. Schiedsrichter zu ersetzen. | |
| 4.9 | a) | Die Verlegung von angesetzten Pflichtspielen
kann vom zuständigen Spielwart in begründeten Fällen genehmigt werden. |
| b) | Wird eine Spielverlegung auf ein anderes Datum oder einen anderen Spielbeginn beantragt, ist das schriftliche Einverständnis der beteiligten Mannschaften beizufügen. Der neue Termin soll grundsätzlich vor dem im Spielplan angesetzten letzten Spieltag liegen. | |
| c) | Für die Spielverlegung auf ein anderes Datum oder - falls ein neutrales Schiedsgericht erforderlich ist - auf einen anderen Spielbeginn ist eine Gebühr gem. Anlage 2.2 FO zu entrichten. | |
| d) | Wird eine Spielverlegung auf Grund höherer Gewalt oder im Interesse des BVV (z.B. wegen Terminkollision mit einer überbezirklichen Jugendmeisterschaft) angesetzt, entfällt das schriftliche Einverständnis der beteiligten Mannschaften und die Gebühr. | |
| e) | Verlegungen an einen anderen Ort als im Spielplan angegeben können von dem jeweils zuständigen Spielwart genehmigt werden. Der ausrichtende Verein ist verpflichtet, die Verlegung unverzüglich allen Beteiligten bekannt zu geben. |
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