Diese Seite zum Drucken
Diese Seite zum Drucken
» NDBweb » Spielwesen » VSPO
3. Gliederung des Spielbetriebs
3.1 Im Spielbetrieb werden unterschieden:
  a)

Pflichtspiele

  • Verbandsrundenspiele (in Staffeln, in der Regel mit Auf- und Abstieg)
    (siehe die Ziffern 4 und 5)
  • Meisterschaftsspiele (Spiele der Altersklassen, meist in Turnierform)
    (siehe Ziffer 6 und Anlage 2)
  • Pokalspiele (Einzelspiele oder Turniere im K.-o.-System)
    (siehe Ziffer 7 und Anlage 4)
  • Relegationsspiele
    (siehe Ziffer 5 und Anlage 3)
  b) Repräsentativspiele (Spiele mit Auswahlmannschaften auf internationaler und nationaler Ebene)
  c) Freundschaftsspiele (freiwillige Vereinsspiele auf internationaler und nationaler Ebene)
3.2 Folgende Spielklassen werden - getrennt nach Geschlechtern - im Pflichtspielbetrieb unterschieden:
  a) Allgemeine Klassen (Leistungsklassen mit Auf- und Abstieg)
  b) Altersklassen (Jugend- und Seniorenklassen)
3.3 a)

Die Allgemeinen Klassen gliedern sich in folgende Leistungsklassen

  • unter Verbandsverantwortlichkeit:
    die Regionalligen, die Bayernligen, die Landesligen
  • unter Bezirksverantwortlichkeit:
    die Bezirksligen, die Bezirksklassen
  • unter Kreisverantwortlichkeit:
    die Kreisligen, die Kreisklassen
  b) Die Spiele der Leistungsklassen werden als Verbandsrundenspiele in Staffeln durchgeführt.
  c) Die Anzahl der in den einzelnen Staffeln teilnahmeberechtigten Mannschaften (Staffelstärke) wird durch den jeweils zuständigen Spielausschuss bestimmt, als Regelstärke gelten 10 Mannschaften.
  d) Änderungen der Staffelstärken müssen mindestens 12 Monate vor Beginn des Spieljahres veröffentlicht werden. Ausgenommen davon sind die untersten Leistungsklassen.
  e) Zu jeder Staffel sollen nach Möglichkeit 2 direkt untergeordnete Staffeln gebildet werden.
3.4 a) In den Altersklassen werden bis Bezirksebene entweder Verbandsrunden oder Meisterschaftsturniere durchgeführt. Über die Einrichtung von Verbandsrunden entscheidet der zuständige Spielausschuss.
  b) Die Form und Durchführung von Meisterschaftsspielen auf Bezirks- und Kreisebene ist den zuständigen Spielausschüssen überlassen.
  c) Die Organisation von überbezirklichen Meisterschaften ist in Anlage 2 geregelt.
  d) Auf die Verbandsrunden der Altersklassen finden die für die Allgemeinen Klassen getroffenen Regelungen entsprechende Anwendung.
  e) Werden bis Bezirksebene in den Altersklassen Verbandsrunden durchgeführt, unterliegen diese nicht den Bestimmungen gem. Ziffer 5 (Auf- und Abstiegsregelung).
3.5 a) Für die Jugendklassen ist die Teilnahmeberechtigung der Spieler (Altersstichtag) in der Jugendspielordnung des DVV (Anlage 4 zur BSO) festgelegt. Die Altersstichtage werden jedes Jahr zu Beginn der Saison veröffentlicht.
  b) Mannschaften der Jugendklassen werden nach ihrem ältesten Spieler eingestuft.
  c) Der Einsatz von weiblichen Spielerinnen in männlichen Jugendmannschaften ist grundsätzlich gestattet. Auf dem Spielfeld darf die Zahl der Mädchen die der Jungen nicht übersteigen.
Solche Mannschaften gelten ab Verbandsebene nicht als Pflichtjugendmannschaften (siehe Ziffer 9.7). Eine Teilnahme dieser Mannschaften an überbezirklichen Meisterschaften ist ausgeschlossen.
3.6 a) Für die Seniorenklassen ist die Teilnahmeberechtigung der Spieler (Altersstichtag) in der Senioren-Spielordnung des DVV (Anlage 3 zur BSO) festgelegt. Die Altersstichtage werden jedes Jahr zu Saisonbeginn veröffentlicht.
  b) Mannschaften der Seniorenklassen werden nach ihrem jüngsten Spieler eingestuft.
3.7 a) Bei Freundschaftsspielen sind Turniere ab einer Beteiligung von 4 Mannschaften meldepflichtig.
Bei Teilnahme von Mannschaften von Landesliga bis 1. Bundesliga erfolgt die Meldung an den Landesschiedsrichterwart, ansonsten an den zuständigen Bezirksschiedsrichterwart. Die Meldungen müssen 6 Wochen vor Durchführung erfolgen. Die Schiedsrichterwarte entscheiden, ob diese Turniere ggf. zu Verbandszwecken (z.B. Schiedsrichteraus- und -fortbildung, Seminare etc.) genutzt werden.
  b) Bei internationalen Turnieren sind die erweiterten Bestimmungen der BSO einzuhalten.