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2. Leitung des Spielwesens und Zuständigkeiten
2.1 a)

Die Verantwortlichkeit für das gesamte Spielwesen im Gebiet des BVV obliegt dem Landesspielausschuss. Ihm gehören an

  • der Landesspielwart als Vorsitzender,
  • die Bezirksspielwarte,
  • der Landesjugendwart,
  • der Landesschiedsrichterwart,
  • der Jugendspielwart.
  b) Der Landesspielausschuss tagt mindestens einmal jährlich, die Tagungen werden vom Landesspielwart einberufen und geleitet.
2.2 Der Landesspielausschuss ist zuständig für
  a) die ständige Überprüfung und Auslegung der VSPO,
  b) das Ausarbeiten von Beschlussvorlagen zur Ergänzung der VSPO sowie das Einarbeiten von Änderungen der BSO in die VSPO,
  c) die Vertretung des BVV in übergeordneten Spielausschüssen,
  d) die Ausarbeitung des jährlichen Rahmenterminplans bis spätestens 31.3. jeden Jahres für das folgende Spieljahr und dessen Überwachung,
  e) die Bildung und Veränderung überbezirklicher Spielklassen,
  f) die Bestellung der Staffelleiter für die überbezirklichen Spielklassen,
  g) die Unterstützung des Präsidiums und des Vorstands bei der Werbung für Volleyball und bei der Öffentlichkeitsarbeit,
  h) weitere, ihm vom Präsidium übertragene Aufgaben.
2.3 a) Vorstehende Bestimmungen gelten im Rahmen ihrer Zuständigkeit sinngemäß für die Tätigkeit der Spielausschüsse auf Bezirksebene.
  b)

Dem Bezirksspielausschuss gehören an

  • der Bezirksspielwart als Vorsitzender,
  • die Kreisspielwarte,
  • der Bezirksjugendwart,
  • der Bezirksschiedsrichterwart.
2.4 a)

Für den Pflichtspielbetrieb ist zuständig

  • auf Landesebene der Landesspielausschuss,
  • auf Bezirks- und Kreisebene der Bezirksspielausschuss.
  b) Die Leitung des Pflichtspielbetriebs ist unbeschadet a) den jeweiligen Spielwarten übertragen.
  c)

Bei Repräsentativspielen ist zuständig

  • auf Landesebene der Vorstand des BVV,
  • auf Bezirks- und Kreisebene der jeweilige Bezirks- bzw. Kreisvorstand.
  d)

Bei Freundschaftsspielen ist zuständig

  • der jeweilige Veranstalter.