| 2.1 | a) | Die Verantwortlichkeit für das gesamte Spielwesen im Gebiet des BVV obliegt dem Landesspielausschuss. Ihm gehören an
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|---|---|---|
| b) | Der Landesspielausschuss tagt mindestens einmal jährlich, die Tagungen werden vom Landesspielwart einberufen und geleitet. | |
| 2.2 | Der Landesspielausschuss ist zuständig für | |
| a) | die ständige Überprüfung und Auslegung der VSPO, | |
| b) | das Ausarbeiten von Beschlussvorlagen zur Ergänzung der VSPO sowie das Einarbeiten von Änderungen der BSO in die VSPO, | |
| c) | die Vertretung des BVV in übergeordneten Spielausschüssen, | |
| d) | die Ausarbeitung des jährlichen Rahmenterminplans bis spätestens 31.3. jeden Jahres für das folgende Spieljahr und dessen Überwachung, | |
| e) | die Bildung und Veränderung überbezirklicher Spielklassen, | |
| f) | die Bestellung der Staffelleiter für die überbezirklichen Spielklassen, | |
| g) | die Unterstützung des Präsidiums und des Vorstands bei der Werbung für Volleyball und bei der Öffentlichkeitsarbeit, | |
| h) | weitere, ihm vom Präsidium übertragene Aufgaben. | |
| 2.3 | a) | Vorstehende Bestimmungen gelten im Rahmen ihrer Zuständigkeit sinngemäß für die Tätigkeit der Spielausschüsse auf Bezirksebene. |
| b) | Dem Bezirksspielausschuss gehören an
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| 2.4 | a) | Für den Pflichtspielbetrieb ist zuständig
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| b) | Die Leitung des Pflichtspielbetriebs ist unbeschadet a) den jeweiligen Spielwarten übertragen. | |
| c) | Bei Repräsentativspielen ist zuständig
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| d) | Bei Freundschaftsspielen ist zuständig
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2. Leitung des Spielwesens und Zuständigkeiten

