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14. Spielerpass
14.1 a)

Im Bereich des BVV gelten die Spielerpässe des DVV.

  • Allgemeine Spielklassen (weißer Pass)
  • Jugendspielbetrieb (gelber Pass)
  • Seniorenspielbetrieb (hellgrüner Pass)
  • Breiten- und Freizeitsport (weißer Pass, BFS)
  b) Ein Spielerpass besitzt eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Bei Neubeantragung während der Saison wird das laufende Spieljahr (01.07. - 30.06.) als volles Jahr gerechnet.
  c) Ein Spielerpass ist nur dann gültig, wenn er vom Spieler und vom Verein unterschrieben und das Lichtbild durch den Verein abgestempelt ist.
  d) In den Allgemeinen Klassen muss vom Staffelleiter die Jahresberechtigung für die betreffende Spielklasse eingetragen werden (siehe Ziffer 12.3).
14.2 a) Für einen Spieler kann es zwei Spielrechte geben, für die Allgemeine Spielklasse und für die Altersklassen.
  b) Das jeweilige Spielrecht kann immer nur für einen Verein bestehen. Diese Spielrechte werden unabhängig von einander vergeben bzw. ausgeübt, ggf. in unterschiedlichen Vereinen und unabhängig vom Landesverband.
14.3 a) Ein neuer Online-Spielerpass ist im BVV-Portal zu beantragen.
  b) Bei Vereinswechsel (siehe Ziffer 15) muss die Freigabe durch den alten Verein im BVV-Portal und im Spielerpass eingetragen werden.
  c) Bei Verlust eines Spielerpasses muss der Verein der BVV-Geschäftsstelle eine Verlusterklärung geben.
14.4 a) Der Spielerpass ist eine Urkunde. Alle Eintragungen müssen der Wahrheit entsprechen. Insbesondere gilt dies für Freigabebescheinigungen eines Vereins, Sichtvermerk des Staffelleiters und Eintrag eines Schiedsrichters über den Einsatz in einer Spielklasse.
  b) Bei falschen Angaben im Spielerpass erlischt die Spielberechtigung.
  c) Dies gilt auch bei falschen Angaben bezüglich der Verlustmeldung eines alten Spielerpasses.
14.5 Ein Spielerpass wird ungültig
  a) nach Ablauf von 5 Jahren,
  b) bei Vereinswechsel (siehe Ziffer 15.1),
  c) bei (teilweiser) Unleserlichkeit,
  d) bei Namensänderung des Spielers (erst mit Ablauf des Spieljahres).
14.6 Im übrigen gilt die Spielerpass-Ordnung des DVV (Anlage 6 zur BSO).