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13. Spielereinsatz
13.1 a) Ein Spieler hat dann an einem Spiel teilgenommen, wenn er aktiv in das Spielgeschehen eingegriffen hat. Die namentliche Eintragung in den Spielberichtsbogen allein ist nicht als Teilnahme zu werten.
  b) Ein Spiel ist durchzuführen, auch wenn von vornherein der Mangel einer Spielberechtigung offensichtlich ist.
  c) Der Schreiber hat im Spielberichtsbogen den Namen des Spielers sowie die Umstände, die die fehlende Spielberechtigung begründen, zu vermerken.
13.2 Der Staffelleiter hat ein Spiel für eine Mannschaft mit ungünstigstem Satz- und Ballverhältnis als verloren zu werten, wenn diese einen Spieler eingesetzt hat,
  a) der sich nicht hinreichend ausweisen konnte (siehe Ziffer 13.3 a und b),
  b) der zur Zeit seines Einsatzes nicht spielberechtigt war,
  c) der aufgrund fehlerhafter Eintragungen im Spielberichtsbogen nicht identifiziert werden kann.
  d) Der Nachweis für ein eventuelles Nichtvorliegen der Gründe gemäß a), b) oder c) obliegt dem Verein des betreffenden Spielers.
13.3 Ist ein Spieler spielberechtigt und kann dessen Spielerpass nicht vorgelegt werden, so kann der Spieler nur eingesetzt werden,
  a) wenn er sich durch ein amtliches Ausweispapier (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, o. ä.) legitimieren kann (vgl. aber Ziffer 6.7 b) und 7.7 c), oder
  b) wenn er dem 1. oder 2. Schiedsrichter namentlich bekannt ist.
  c) Im Spielberichtsbogen ist der Name des Spielers ohne Spielerpass sowie die Art der Legitimation zu vermerken.
  d) Der Spielerpass ist vom Verein des Spielers bis zum 3. Tag danach dem zuständigen Staffelleiter zuzusenden (Datum des Poststempels). Andernfalls hat der Staffelleiter dieses Spiel für die Mannschaft, die diesen Spieler eingesetzt hat, entsprechend Ziffer 13.2 als verloren zu werten.
13.4 a) In den ersten beiden Spielen der Verbandsrunde einer Mannschaft im Spieljahr dürfen jeweils nur die für die betreffende Mannschaft gemeldeten Spieler eingesetzt werden (siehe auch Ziffer 9.4).
  b) Spieler mit einer im Pass eingetragenen niedrigeren Leistungsklasse dürfen in einer Mannschaft höherer Leistungsklasse erst eingesetzt werden, wenn diese höhere Mannschaft ihre ersten beiden Spiele der Verbandsrunde im Spieljahr ausgetragen hat (siehe auch Ziffer 9.4).
13.5 a) Wird ein Spieler, der die Jahresberechtigung für eine niedrigere Leistungsklasse besitzt, in einer höheren Leistungsklasse eingesetzt, so hat dies der Schreiber im Spielberichtsbogen und der 1. Schiedsrichter im Spielerpass des betreffenden Spielers zu vermerken (Ausnahmen siehe 12.4 c,d).
  b) Ein Spieler, der an 2 Spielen einer höheren Leistungsklasse teilgenommen hat, spielt sich damit in der höheren Leistungsklasse fest (Ausnahme siehe 12.4 c) (siehe auch Ziffer 9.4).
  c) Die Vereine müssen die Spielerpässe derjenigen Spieler, die sich in einer höheren Spielklasse festgespielt haben, dem dort zuständigen Staffelleiter unaufgefordert binnen 3 Tagen zur nachträglichen Erteilung des Sichtvermerks für diese höhere Spielklasse einschicken.
  d) Wird ein Spieler, der die Jahresberechtigung für eine höhere Leistungsklasse besitzt, in einer niedrigeren Leistungsklasse eingesetzt, so hat der Schreiber dies im Spielberichtsbogen zu vermerken. Der Staffelleiter hat das Spiel gem. Ziffer 13.2 als verloren zu werten.
13.6 a) Ein Spieler kann auf Antrag des Vereins zurückgestuft werden, wenn er in einer bestimmten Leistungsklasse nicht oder mindestens drei Monate lang nicht eingesetzt wurde. Der Staffelleiter muss den Sichtvermerk streichen, wenn die Anzahl der gemäß Ziffer 12.3 c) zu meldenden Spieler erreicht bleibt.
  b) Zurückgestufte Spieler dürfen wieder in einer höheren Leistungsklasse eingesetzt werden.
13.7 a) Nimmt ein Spieler als Libero am Spiel teil und ist nicht zusätzlich in die eigene, dafür vorgesehene Zeile auf dem Spielberichtsbogen vollständig eingetragen, so hat der Staffelleiter das Spiel gem. Ziffer 13.2 als verloren zu werten.