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Anlage 4 (Organisation der Pokalrunden)
1. Allgemeines
1.1 Die Leitung der Pokalspiele kann auch Mitgliedern der jeweiligen Spielausschüsse oder Staffel- bzw. Spielleitern übertragen werden.
1.2 Die Bezirke regeln die Austragung der Pokalspiele für Mannschaften bis einschließlich Bezirksligaebene.
1.3 Unter Verbandsverantwortlichkeit erfolgt die weitere Durchführung der überbezirklichen Pokalspiele in folgenden Runden:
2.1 Runde A:
  Die je 2 qualifizierten Mannschaften der untergeordneten Bezirke, wobei für Oberbayern 4 Mannschaften zugelassen sind, und die zugehörigen Mannschaften der Landesligen und Bayernligen.
2.2 Runde B:
  Die je 2 qualifizierten Mannschaften der Runde A und die zugehörigen Mannschaften der Regionalliga Südost und der 2. Bundesliga.
  a) Nordbayern-Ost: je 2 von Runde Oberfranken und Oberpfalz und Regionalliga Südost und 2. Bundesliga Süd
  b) Nordbayern-West: je 2 von Runde Mittelfranken und Unterfranken und Regionalliga Südost und 2. Bundesliga Süd
  c) Südbayern-Ost: je 2 von Runde Oberbayern/Ost und Niederbayern und Regionalliga Südost und 2. Bundesliga Süd
  d) Südbayern-West: je 2 von Runde Oberbayern/West und Schwaben und Regionalliga Südost und 2. Bundesliga Süd
2.3 Runde C:
  Die je 2 qualifizierten Mannschaften der Runde B ermitteln den Bayerischen Pokalmeister und zugleich den Pokalsieger des Regionalbereichs Südost.
3. Zeitliche Reihenfolge der einzelnen Runden:
  In jedem Spieljahr werden alle Spiele gem. Ziffer 1.2 dieser Anlage ausgetragen. Die zugehörigen Spiele gem. Ziffer 2 dieser Anlage werden im folgenden Spieljahr ausgetragen.